Apartment Eta

Das 65 m² große Apartment "Eta" verfügt über 1 Schlafzimmer, 1 Badezimmer, 1 TagesWC mit Waschmaschine, Sauna, eine voll ausgestattete Küche, einen Garten und einen Wohnbereich mit Schlafsofa.

  • Safe
  • kostenloses WLAN
  • 2 Kabel-/Satellitenfernseher
  • Sauna
  • Garten mit Bergblick
  • separater Eingang
  • Abstellraum
  • Skidepot
  • Waschmaschine
  • überdachte Parkplätze

Die Küche ist komplett eingerichtet mit einem modernen Elektroherd, einem Kühlschrank mit Gefrierfach, einer Kaffeemaschine, einer Spülmaschine und Küchenutensilien. Handtücher und Bettwäsche stehen Ihnen zur Verfügung. Für Ihre private Wäsche können Sie die Waschmaschine nutzen.

  • Die Preise sind pro Appartment und Tag angegeben
  • Bei Aufenthalten unter 3 Übernachtungen können die Preise um bis zu 30% ansteigen
  • Im Preis inbegriffen sind Bettwäsche, Handtücher, Geschirr, Wasser, Gas und Strom
  • Die Wäsche wird einmal pro Woche gewechselt
  • Die Buchung der Ferienwohnung wird erst nach getätigter Anzahlung bestätigt. Die Rechnung muss am Abend vor der Abreise beglichen werden.
  • Anreisetag: Die Ferienwohnung ist ab 13:00 Uhr bezugsbereit
  • Abreisetag: Die Ferienwohnung muss innerhalb spätestens 10:00 Uhr verlassen werden
  • Endreinigung ist im Preis inklusive
  • Auch verspätete Ankünfte und vorzeitige Abreisen werden bei der Rechnung berücksichtigt
  • Haustiere nicht erwünscht
  • In allen Wohnungen herrscht Rauchverbot

Tourismusabgabe: Jeder Gast verpflichtet die „Tourist TAX*" in Höhe von 2,70 €
pro Person (ab 14 Jahren) und Übernachtung vor Ort zu bezahlen. Diese ist nicht im Zimmerpreis inbegriffen.

Der HolidayPass ist im Preis inbegriffen.
Im Falle einer Stornierung gelten folgende Bedingungen:
- bis 2 Wochen vor Anreisetag = keine Rückerstattung der Anzahlung
- von 2 Wochen bis 4 Wochen vor Anreisetag = 25% Rückerstattung der Anzahlung
- von 1 Monat bis 3 Monate vor Anreisetag = 50% Rückerstattung der Anzahlung
- ab 3 Monate vor Anreisetag = 100% Rückerstattung der Anzahlung


* gesetzlich vorgeschriebene Tourismusabgabe („Gemeindeaufenthaltsabgabe", LG Nr. 9 vom 16.05.2012)